AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendbarkeit der AGB 1. Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Pferdeosteopathie Heinze – Janine Heinze (im Nachfolgenden Therapeut“ genannt) als Pferdeosteopath / Tierakupunkteur und dem Tierhalter als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde. Behandlungsvertrag 2. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter das generelle Angebot des Pferdeosteopathen / Tierakupunkteurs, die Osteopathie / Akupunktur auszuüben, annimmt und sich an den Pferdeosteopathen / Tierakupunkteur zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie wendet. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages 4. Der Pferdeostepath/ Tierakupunkteur erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten/Halter in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Osteopathie / Akupunktur zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. 5. Über die Diagnose- und Therapiemethoden entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Pferdeosteopathen / Tierakupunkteur über die anwendbaren Methoden und deren Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht umfassend informiert wurde. Soweit der Patient nicht entscheidet oder nicht entscheiden kann, ist der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur befugt, die Methode anzuwenden, die dem mutmaßlichen Tierhalterwillen entspricht. 6. In der Regel werden vom Pferdeosteopathen / Tierakupunkteur Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind, allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Eine Heilung oder ein Erfolg werden weder in Aussicht gestellt, noch versprochen. Heilversprechen werden nicht gegeben und sind überdies gesetzlich unzulässig. Alle Ansprüche aus versehentlichen oder unwissentlichen Falschinformationen sind ausgeschlossen. 7. Pferdeosteopath / Tierakupunkteur darf keine Krankschreibungen vornehmen und keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Mitwirkung des Tierhalters 8. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Tierhalter nicht verpflichtet. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Tierhalter Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur haftet nicht für Verletzungen oder sonstige Schäden am Tier die durch den Tierhalter, durch Mitwirkung an der Therapie, verursacht werden. 9. Tiere die an einer Verhaltens- und/oder Gruppentherapie teilnehmen, müssen haftpflichtversichert, geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Während der Therapie gilt die gesetzliche Leinenpflicht. 10. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur übernimmt keine Garantie für das Erreichen des Therapie- bzw. Trainingsziel. Die Therapie bzw. das Training wird an den jeweiligen Bedürfnissen des Kunden und den Möglichkeiten des Tieres nach seiner Art, Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinem körperlichen Voraussetzungen orientiert. 11. Der Tierhalter wird darauf hingewiesen, dass die durch „Therapeut“ gelehrten Trainingsinhalte und Therapien nur bei konsequenter Umsetzung auch außerhalb der Unterrichtsstunden bzw. Therapiesitzungen den optimalen Erfolg erzielen können. Honorierung des Pferdeosteopath / Tierakupunkteurs 12. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur hat für seine Dienstleistung Ansprüche auf ein Honorar. Soweit die Honorare nicht individuell zwischen Pferdeosteopath / Tierakupunkteur und Tierhalter vereinbart sind, gelten die in der gültigen Preisliste bzw. von „Therapeut“ benannten Gebührenverordnung aufgeführten Sätze. Die Anwendung anderer Gebührenordnungen oder Gebührenverzeichnisse ist hiermit ausgeschlossen. 13. Die Honorare sind für jeden Behandlungstag vom Tierhalter in bar an den Pferdeosteopathen / Tierakupunkteur zu entrichten. Eine Zahlung auf Rechnung kann nur nach Absprache vor Behandlungsbeginn vereinbart werden. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der Tierhalter auf Wunsch eine Rechnung. Nach einem Mahnverfahren ist nur noch Barzahlung möglich. 14. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur verpflichtet sich nur eine einzige Mahnung zu versenden, die beaufschlagte Mahngebühr beträgt 5,00€. 15. Erfolgt die Zahlung dann nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, wird ohne weitere Benachrichtigung der Vorgang einem Inkassobüro übergeben und das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen. 16. Vermittelt der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur Leistungen Dritter, die er nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen), ist der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Tierhalter in der voraussichtlichen Höhe abzurechnen. In Quittungen und Rechnungen sind diese Beträge gesondert auszuweisen. Hierbei wird sich der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur von den Dritten weder Rückvergütungen noch sonstige Vorteile gewähren lassen. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur ist jedoch berechtigt, bei einer entsprechenden Vereinbarung für die Vermittlung begleitenden Leistungen beim Patienten eigene Honorare geltend zu machen. 17. Lässt der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur Leistungen durch Dritte erbringen, die er selbst überwacht (z.B. Laborleistungen) sind diese Leistungen Bestandteil der Honorare des Pferdeosteopath / Tierakupunkteurs. Fahrtkosten 18. Bei Hausbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Die Höhe der Fahrtkosten pro km kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen werden. Gebühren 19. Gebühren sind in der aktuellen Preisliste aufgeführt und gelten als verbindlich vereinbart. Haftung 20. Der Tierhalter/Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe. Der Kunde/Verfügungsberechtigte hat für sein Tier eine entsprechende Haftpflicht abzuschließen. Vertraulichkeit der Behandlung 21. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Tierhalters. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Tierhalters erfolgt und anzunehmen ist, dass der Tierhalter zustimmen wird. Wenn der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist – entfällt die Schweigepflicht. Punkt 21 ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann. 22. Der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht herausverlangen. 23. Sofern der Tierhalter eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Pferdeosteopath / Tierakupunkteur kostenund honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk (Stempelaufdruck oder Aufkleber), dass sich die Originale in der Handakte befinden. 24. Handakten werden vom Pferdeosteopathen / Tierakupunkteur 10 Jahre nach der letzten Behandlung oder 5 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke infrage kommen könnten. Rechnungsstellung 25. Neben den Quittungen erhält der Kunde nach Abschluss der Behandlungsphase auf Wunsch eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer des Pferdeosteopaths/ Tierakupunkteurs, den Namen und die Anschrift und auf Wunsch das Geburtsdatum des Tierhalters. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen. Für alle Leistungsarten ist der zutreffende Mehrwertsteuersatz auszuweisen. Die Rechnung darf weder eine Diagnose enthalten, noch dürfen die Leistungen so aufgeschlüsselt werden, dass daraus auf eine Diagnose geschlossen werden kann. Meinungsverschiedenheiten 26. Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen. Hausbesuche / Termine 27. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie per Post, Fax, E-mail, WhatsApp oder telefonisch von „Therapeut“ bestätigt wurden. 28. Bei Verspätungen eines Patienten/Halters zu einem Termin wird die aufgewendete Wartezeit in Rechnung gestellt. „Therapeut“ ist nicht verpflichtet, diese selbstverschuldete Verspätung nachzuholen, oder vom Honorar abzuziehen. 29. Alle Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden dem Tierhalter/ Tierbesitzer mit der Hälfte des Betrags in Rechnung gestellt. 30. Bei Terminen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage zu Verzögerungen kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, so wird er, wenn möglich, unverzüglich über die Verzögerung informiert. Seminare/Vorträge/Veranstaltungen 31. Die Anmeldung zu Seminaren/Vorträgen muss schriftlich per Brief, E-mail oder über das Online-Kontaktformular erfolgen. Die Kursgebühr ist bis 7 Tage vor Kursbeginn zu überweisen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Seminarbeginn seitens des Teilnehmers werden 50% der Kursgebühren berechnet. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die komplette Seminargebühr fällig, es kann allerdings ein ErsatzTeilnehmer gestellt werden. Sofern es eine Warteliste für ein Seminar gibt, wird auf die Gebühr verzichtet. 32. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung. Sofern eine Veranstaltung bereits ausgebucht ist wird der Teilnehmer benachrichtigt und kann auf Wunsch verbindlich auf eine Warteliste gesetzt werden. 33. Ton- und Bildaufnahmen sind während Veranstaltungen nicht gestattet. Alle Rechte sind dem Veranstalter vorbehalten. Urheberrecht 34. Die Unterrichtsmaterialien (insb. Skripte, Handouts, Präsentationen) werden dem Teilnehmer ausschließlich zur alleinigen und nicht übertragbaren persönlichen Nutzung überlassen. Diese sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung (auch in Auszügen) außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung von „Therapeut“ unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen oder Verwendung zu Unterrichtszwecken außerhalb der Seminare und Vorträge von „Therapeut“. Ebenso dürfen Therapien, Therapiepläne, Rezepte, Unterlagen, o.ä. von „Therapeut“, nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von „Therapeut“, nicht (auch nicht in Auszügen) vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Haftungsausschluss 35. Die Teilnahme an theoretischen und praktischen Vorträgen/Seminaren/Veranstaltungen sowie der Aufenthalt in den Seminarräumen/dem Übungsgelände des Veranstalters erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter haften nicht bei Unfällen sowie für Personen- oder Sachschäden. Während der Veranstaltungen/Seminaren/Vorträgen sind die Anweisungen des Referenten/Übungsleiters zu befolgen. Datenschutz 36. Es gelten die Richtlinien der DSGVO, welche unter der Rubrik "Datenschutz" auf der Website eingesehen werden können. Erfüllungsort und Gerichtsstand 37. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Grevenbroich. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Salvatorische Klausel 38. Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.
Pferdeosteopathie Janine Heinze Janine Heinze
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